Förderung von bis zu 500 Euro pro kW

Sichern Sie sich Ihren Zuschuss: Ladeinfrastruktur für E-LKW

Förderung für die Elektrifizierung ihres Depots

Sichern Sie sich Ihren Teil des Förderbudgets von 1 Milliarde Euro für E-LKW-Ladeinfrastruktur. Schaffen Sie Ladepunkte mit mindestens 50 kW Ladeleistung und einer Förderung von bis zu 500 Euro pro kW.

Nutzen Sie eine der drei Förderaufrufe — passend zu Unternehmensgröße und Anwendungsfall. Wichtig: Um die Förderung zu beantragen, müssen Sie noch keine E-Lkw besitzen.

Was wird gefördert?

  • Anschaffung und Errichtung von Ladeinfrastruktur 
  • sowohl für den eigenen Betrieb: z. B. auf Betriebshöfen oder in Depots, auch zur Nutzung durch einen im Voraus festgelegten, eingeschränkten Nutzerkreis wie Transportpartner oder beauftragte Unternehmen
  • als auch an öffentlich zugänglichen Standorten: z.B. an Logistikzentren, Umschlagpunkten, Ladehubs oder Rastanlagen

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Aufruf A: nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für kleine und mittlere Unternehmen
  • Aufruf B: nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für alle Unternehmen
  • Aufruf C: öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur

Jetzt Anfrage stellen und Förderung nutzen

Nach Eingabe Ihrer Daten zu den Förderaufrufen erstellen wir ein passendes Planungskonzept und melden uns bei Ihnen.

Hier finden Sie weitere Details zu den Förderaufrufen inklusive Checklisten.

Jetzt Förderung beantragen:

  • Nur kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition
  • Ladeleistung ≥ 50 kW (DC) je Ladepunkt
  • Förderhöhe: 500 €/kW (netto) — fest
  • De-minimis bis 300.000 € · AGVO bis 1 Mio. €
  • Kein Auswahlverfahren · Reihenfolge des Eingangs
  • Fahrzeugeignung: EG-Klasse N2 und N3 (der Besitz von eigenen E-Lkw ist keine Voraussetzung für die Förderung)

Antragstellung: 05.06.2026 – 30.09.2026

Der Aufruf ist bereits geschossen. Sie können sich aber für den nächsten Aufruf hier registrierten:

Jetzt registrieren!

Bei den wettbewerblichen Auswahlverfahren ist das zentrale Priorisierungskriterium der Fördereuro je aufgebaute Ladeleistung.

  • Alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts (Unternehmen + Gebietskörperschaften (Kommunen, Städte, etc.))
  • Depotladen als Contracting-Lösung
  • Ladeleistung ≥ 50 kW (DC) je Ladepunkt
  • Förderhöhe: Bis zu 500 €/kW (netto) — Förderhöhe selbst festlegen: geringere Intensität = bessere Chance
  • Festbetragsfinanzierung · bis 5 Mio. € pro Antrag*
  • Förderwettbewerb: Die Rangfolge der bewilligten Anträge wird anhand der beantragten Förderintensität bestimmt
  • Fahrzeugeignung: EG-Klasse N2 und N3 (der Besitz von eigenen E-Lkw ist keine Voraussetzung für die Förderung)

Antragstellung: 26.05.2026 – 07.07.2026

Planungskonzept anfragen

Die Rangfolge der Förderanträge wird durch die beantragte Förderintensität bestimmt. Vorhaben mit geringerem Förderbedarf werden im Wettbewerb bevorzugt berücksichtigt.

*Ein Antrag pro Antragsteller, mehrere Standorte müssen zu einem Antrag zusammengefasst werden.

  • Uneingeschränkt öffentlich zugänglich (z.B. Rastanlagen, Ladehubs)
  • Ladeleistung ≥ 100 kW (DC) je Ladepunkt
  • Je Standort mind. 1.500 kW Ladeleistung gesamt; mind. 100 kW (DC) je Ladepunkt davon mind. 1 Ladepunkt mit ≥ 350 kW
  • Förderhöhe: Bis zu 500 €/kW (netto) — Förderhöhe selbst festlegen: geringere Intensität = bessere Chance
  • Festbetragsfinanzierung · bis 5 Mio. € pro Antrag*
  • Förderwettbewerb nach den Kriterien Förderintensität 70 %, AFIR 20 %, Durchleitungsmodell 10 %
  • Fahrzeugeignung: EG-Klasse N3 + Stellplatzlänge mind. 16,5 m (der Besitz von eigenen E-Lkw ist keine Voraussetzung für die Förderung)
  • Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss durchgehend aus erneuerbaren Energien stammen

Antragstellung: 26.05.2026 – 07.07.2026

Planungskonzept anfragen

Die Rangfolge der Anträge richtet sich nach der beantragten Förderintensität. Der Aufbau von AFIR-Standorten und das Anbieten eines Durchleitungsmodells können die Bewertung zusätzlich verbessern.

*Ein Antrag pro Antragsteller, mehrere Standorte müssen zu einem Antrag zusammengefasst werden.

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Telefon: 0561 782-2040