Bund fördert mit 500 Millionen Euro

Neue Förderung für Ladeinfrastruktur im Mehrparteienhaus sichern

Ihre Gelegenheit für einfaches Laden von E-Autos

Der Bund fördert neue Ladepunkte mit bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz. Gefördert werden der Kauf von Wallboxen und technischer Ausrüstung, sowie der Netzanschluss und notwendige bauliche Maßnahmen.

Gezielt gefördert werden größere Immobilien: Wenn Sie mindestens sechs Stellplätze oder bei größeren Gebäuden mindestens 20 Prozent aller vorhandenen Stellplätze vorverkabeln, sind Sie förderfähig. Installieren Sie auch einen Ladepunkt, erhöht sich die Fördersumme weiter. Maximal sind 2.000 Euro Förderung für einen bidirektionalen Ladepunkt möglich.

Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt

Sie wollen, dass Ihre Immobilie den künftigen Anforderungen der E-Mobilität entspricht? Und gleichzeitig attraktiv für Bewohner, Mieter oder Mitarbeitende bleibt? Dann melden Sie sich bei uns!

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Als Ihr regionaler Energiepartner beraten wie Sie gerne persönlich und begleiten Sie ab dem ersten Schritt:

Wir planen und realisieren Ihre Ladeinfrastruktur für Tiefgaragen, Außenstellplätze und Gewerbeflächen, erstellen Ihnen die erforderliche Kostenschätzung, unterstützen beim Förderantrag und sichern Ihnen technischen Betrieb, Service und Abrechnung aus einer Hand zu.

Neugierig geworden? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Die wichtigsten Fakten zum Förderprogramm im Überblick

  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Private Eigentümer von Mehrparteienhäusern
  • Eigentümer von Stellplätzen
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Wohnungsbaugesellschaften und Unternehmen mit großen Wohnungsbeständen
  • 1.300 € pro Stellplatz (ausschließliche Vorverkabelung)
  • 1.500 € pro Stellplatz (Vorverkabelung + Ladepunkt)
  • 2.000 € pro Stellplatz (bidirektionaler Ladepunkt)
  • Mindestens 6 Stellplätze bzw. 20% aller Stellplätze werden vorverkabelt
  • Ein vollständiger Kostenvoranschlag muss bei Antragstellung vorliegen
  • Baubeginn erst nach Bewilligung
  • Nutzung von 100 % Ökostrom für den späteren Betrieb
  • Start der Antragstellung: 15. April 2026
  • Für WEG, private Eigentümer und KMU: bis 10. November 2026
  • Für Unternehmen mit großen Beständen: bis 15. Oktober 2026
  • Die Bearbeitung erfolgt überwiegend nach Eingangsdatum, daher empfiehlt sich eine frühzeitige Antragstellung.
  • Planung und Realisierung moderner, förderkonformer Ladeinfrastruktur für Tiefgaragen, Außenstellplätze und Gewerbeflächen
  • Unterstützung bei der Fördermittelbeantragung inklusive Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen
  • Erstellung einer qualifizierten Kostenschätzung, die für den Förderantrag zwingend erforderlich ist
  • Technischer Betrieb, Service und Abrechnung aus einer Hand
  • Beratung zur langfristigen Erweiterbarkeit und wirtschaftlichen Auslegung Ihrer Ladeinfrastruktur

Wir beraten Sie gerne

Viele Ihrer Fragen lassen sich ganz bequem auch online klären.
Probieren Sie es einfach einmal aus!

emobil@sw-kassel.de

Ansprechpartner

Melanie-Susanne Heinemann
Projektleiterin Elektromobilität
Telefon: 0561 782-2621
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Margarethe Heirich
Referentin E-Mobilität
Telefon: 0561 782-2129
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