Informationen zur aktuellen Preisentwicklung bei Strom und Gas
Die Energiebörsen für Strom und Gas kannten in diesem Jahr nur eine Richtung, nämlich nach oben. Zu den Auswirkungen auf die Endkundenpreise, den Gründen für den Preisanstieg und Ihren Möglichkeiten zu reagieren, informieren wir Sie mit den folgenden Fragen und Antworten.
Was hat dazu geführt, dass der Preis in der GV nun so gestiegen ist?
Der massive Preisanstieg ist auf die Entwicklung der internationalen Energiemärkte in den vergangenen Monaten zurückzuführen. Verkürzt dargestellt, hat die wieder anziehende Weltwirtschaft eine erheblich steigende Nachfrage bei allen Energieträgern verursacht. Die Förder- und Erzeugungsmengen werden der hohen Nachfrage nicht gerecht. Dadurch sind die Preise an der Energiebörse nach oben geschnellt. Dank unserer langfristigen Beschaffungsstrategie wirkt sich diese Entwicklung auf unsere Bestandstarife nur marginal aus. Bei den Energiemengen für Neukunden sieht es leider anders aus. Diese müssen wir entsprechend den Kundenzugängen zu aktuellen Preisen beschaffen, die teils acht- bis zehnmal so hoch liegen, wie die Durchschnittspreise. Eine Mischkalkulation zu Lasten unserer Bestandskunden ist aus zwei Gründen nicht möglich: Erstens sind die Entwicklungen der notwendigen Mengen für neue Kunden nicht planbar, da wir aktuelle Ursachen wie z. B. Insolvenzen von Marktbegleitern und Geschäftsaufgaben von Discountern nicht vorhersehen können. Darüber hinaus ist unsere Beschaffungs- und Preispolitik auf die Verantwortung für unsere langjährig treuen Bestandskunden ausgerichtet. Eine Beteiligung dieser Kunden an den nun kurzfristigen und unplanbaren Marktentwicklungen und damit verbundenen wirtschaftlichen Auswirkungen halten wir für nicht zumutbar. Deshalb sind unsere Preise in der Grundversorgung für Neukunden stark angestiegen.
Welche Preisbestandteile sind betroffen?
Beim Strom ändern sich Arbeitspreis und Grundpreis. Der Arbeitspreis durch die massiv gestiegenen Energiepreise an der Börse, der Grundpreis aufgrund gestiegener Netznutzungsentgelte. Beim Gas ändert sich nur der Arbeitspreis – ebenfalls aufgrund der massiv gestiegenen Energiepreise an der Börse.
Wie setzt sich mein Strompreis zusammen und welche Veränderungen gibt es für 2022?
Das zu zahlende Entgelt setzt sich zusammen aus dem verbrauchsunabhängigen Grundpreis (GP) und dem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis (AP). Sowohl im GP als auch im AP sind enthalten (1) von uns beeinflussbare Anteile für Energiebeschaffung und Vertrieb und (2) von uns nicht beeinflussbare Anteile. Die von uns beeinflussbaren Anteile am GP und am AP bilden den Energiepreis. Er enthält die Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb. Von uns nicht beeinflussbare Preisbestandteile wie Netzentgelte, Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung, Konzessionsabgabe, staatliche Umlagen und Aufschläge sowie Stromsteuer und Umsatzsteuer sind ebenfalls im AP und im GP enthalten und werden, wie vereinbart, in der jeweils geltenden Höhe an Sie weitergegeben. Die Netzentgelte sowie die staatlichen Umlagen und Aufschläge ändern sich jeweils zum 01.Januar eines Jahres. Die Netzentgelte sowie der Entgelte für Messstellenbetrieb finden Sie auf der Internetseite des örtlichen Netzbetreibers , für Kassel ist dies die Städtische Werke Netz+ Service GmbH(www.netzplusservice.de ). Die Höhe der staatlichen Umlagen und Aufschläge finden Sie in Internet unter www.netztransparenz. Weitere Informationen zu Steuern und Umlagen erhalten Sie u.a. hier: https://www.bdew.de/presse/pressemappen/strompreis/ , https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Textsammlungen/Energie/strompreise.html , https://www.ispex.de/deutliche-entlastung-bei-umlagen-auf-strom-2022-netzentgelte-teurer/
Wie setzt sich mein Gaspreis zusammen und welche Veränderungen gibt es für 2022?
Das zu zahlende Entgelt setzt sich zusammen aus dem verbrauchsunabhängigen Grundpreis (GP) und dem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis (AP). Sowohl im GP als auch im AP sind enthalten (1) von uns beeinflussbare Anteile für Energiebeschaffung und Vertrieb und (2) von uns nicht beeinflussbare Anteile. Die von uns beeinflussbaren Anteile am GP und am AP bilden den Energiepreis. Er enthält die Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb. Von uns nicht beeinflussbare Preisbestandteile, wie Netzentgelte, Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung, Konzessionsabgabe, Energiesteuer, CO2-Preis und Umsatzsteuer sind ebenfalls im AP und im GP enthalten und werden, wie vereinbart, in der jeweils geltenden Höhe an Sie weitergegeben. Die Netzentgelte sowie der CO2-Preis ändern sich jeweils zum 01. Januar eines Jahres. Die Netzentgelte sowie der Entgelte für Messstellenbetrieb finden Sie auf der Internetseite des örtlichen Netzbetreibers , für Kassel ist dies die Städtische Werke Netz+ Service GmbH (www.netzplusservice.de ). Der CO2-Preis ist als jährlich steigender Festpreis bis 31.12.2025 im Brennstoffemissionshandelsgesetz ( BEHG) gesetzlich festgelegt. Die Berechnungsmethode und Faktoren zur Ermittlung der Emissionen von Erdgas ist in der Emissionsberichterstattungsverordnung 2022 (EBeV 2022) ebenfalls gesetzlich geregelt. Der ab 01.01.2022 für Erdgas zu zahlende CO2-Preis beträgt, 0,546 Ct/kWh. Weitere Informationen zu Steuern und Umlagen erhalten Sie u.a. hier: https://www.bdew.de/presse/pressemappen/strompreis/ , https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Textsammlungen/Energie/strompreise.html , https://www.ispex.de/deutliche-entlastung-bei-umlagen-auf-strom-2022-netzentgelte-teurer/
Welche Rechtsgrundlage gibt es für die aktuelle Preisanpassung?
Die Voraussetzungen (Rechtsgrundlage) für die Preisanpassungen ergeben für grundversorgte Kunden aus § 5 Abs. 2 Strom /Gas Grundversorgungsverordnung (GVV), für Kunden mit Energielieferverträgen außerhalb der Grundversorgung aus Ziffer 3.2 S.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Städtische Werke AG (STW) zum Stromliefervertrag/ Gasliefervertrag.
Wie kann ich einen günstigeren Preis/Vertrag bekommen?
Aktuell sind unsere Grundversorgungstarife bei Strom und Gas auf dem Preisniveau der Energiebörsen. Das heißt, der schnellste Weg zu günstigeren Konditionen ist ein Wechsel in einen Sondervertrags-Tarif, der dann 12 Monate lang verbindlich gilt. Damit haben Sie auch eine Preisgarantie. Wenn Sie eine langfristige Bindung scheuen, bleiben Sie im Grundversorgungstarif. Sobald sich die Börsenpreise wieder normalisieren, wird auch der Grundversorgungstarif sinken.
Was muss ich tun, um einen günstigeren Preis zu bekommen?
Ein Wechsel aus der Grundversorgung in einen unserer regulären Tarife ist jederzeit kurzfristig möglich: über das Kundenportal unter https://kundenportal.sw-kassel.de/ , im Kundenzentrum oder telefonisch unter 0561 782-3030.
Wie lang bin ich in einem Sondervertrag gebunden?
Die Konditionen unserer Tarife unterscheiden sich voneinander. Preis, Preisbindung etc. hängen also davon ab, wann Sie welchen Vertrag abgeschlossen haben. Die Informationen dazu finden Sie unter Punkt 2 in den AGB zu Ihrem Energieliefervertrag.
Warum sollte ich jetzt noch Kunde der Städtischen Werke bleiben?
Als Städtische Werke-Kunde profitieren Sie von mindestens drei Vorteilen: von hoher Versorgungssicherheit, engagiertem Kundenservice und einem Beitrag zum Klimaschutz.
- Versorgungssicherheit
Wie Sie vielleicht durch die Presse erfahren haben, sind in den letzten Wochen zahlreiche Energieanbieter insolvent gegangen – meist Billiganbieter, deren Geschäftsmodell auf Dumpingpreisen in Kombination mit einem hohen Beschaffungsrisiko basierte. Davor sind Sie als Werke-Kunde gefeit. Denn wir verfolgen eine langfristige Beschaffungsstrategie. Wir kaufen unsere Energiemengen teilweise schon drei Jahre bevor sie abgerufen werden ein, um heftigen Preisschwankungen entgegenzuwirken. Deshalb konnten wir unsere Strom-Bestandskunden vor einer starken Preiserhöhung bewahren. Für unsere Neukunden sieht es anders aus. Deren Energiemengen kaufen wir jetzt an den Energiemärkten ein – zu den extrem hohen Preisen, die aktuell aufgerufen werden. So können wir ihre Versorgung sicher gewährleisten, allerdings eben zu den aktuell teuren Preisen. Sinken die Preise an den Börsen, werden wir den Grundversorgungspreis ebenfalls senken. Eine Mischkalkulation zu Lasten unserer Bestandskunden kam für uns nicht infrage. Damit würden wir gerade die Kunden bestrafen, die den Städtischen Werke lange Jahre treu waren. - Kundenservice
Als Werke-Kunde unterstützen Sie die Wertschöpfungskette der Region und haben im Gegenzug den Vorteil eines starken Kundenservices vor Ort. Wir sind Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort mit dem Kundenzentrum am Königstor, mit dem Galeria Service Point am Friedrichsplatz und natürlich im Online-Kundenportal, wo Sie zusätzlich aktiv agieren und Ihre Anliegen klären können. - Klimaschutz
Die Städtischen Werke und ihre Schwesterunternehmen machen sich stark für die Energiewende in der Region und tragen wesentlich dazu bei, die Klimaziele der Stadt Kassel und der Bundesregierung zu erreichen. Ohne unsere Kunden wäre das nicht möglich. Sie leisten also indirekt einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz!
Haben alle anderen Versorger in Deutschland auch so hohe Preise?
Das hohe Preisniveau an den internationalen Energiemärkten wirkt sich auf die Preise aller Versorger aus. Allerdings macht es einen Unterschied, bei was für einem Versorger man Kunde ist. Stadtwerke beschaffen für ihre Kunden Energiemengen langfristig, immer in kleineren Mengen, um Preissprünge auszugleichen. Andere Versorger setzen auf den punktuellen Einkauf und hoffen auf ein niedriges Preisniveau. Das geht oft gut, daher konnten sie ihren Kunden teils günstigere Preise bieten. Bei der aktuellen Situation aber müssen sie zu den jetzt gültigen Konditionen einkaufen. Und die sind gerade extrem hoch. Das führt zu den heftigen Preissteigerungen für Bestandskunden – oder auch zu den Insolvenzen mancher Versorger, die man aktuell beobachtet.
Werde ich informiert, wenn der Preis sinkt oder erneut steigt?
Energieversorger sind gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden darüber zu informieren, wenn sie ihre Preise verändern. Deshalb kündigen wir Preisanpassungen mindestens sechs Wochen, bevor sie wirksam werden, schriftlich an.
Wann kann ich mit einer Reduzierung des Preises rechnen?
Die Energiepreise sind auf Rekordniveau. Experten – zum Beispiel die Wirtschaftsweisen – gehen davon aus, dass sich die Lage im Laufe des Frühjahrs entspannen wird. Sinken die Beschaffungspreise an der Energiebörse, können und werden wir auch unseren Grundversorgungstarif senken. Wann das konkret der Fall sein wird und wie die neuen Preise aussehen werden, können wir aktuell jedoch noch nicht abschätzen.
Mein Energieversorger hat mir gekündigt oder ist insolvent. Was muss ich machen?
Wird Ihr bisheriger Energielieferant insolvent und beliefert seine Kunden nicht mehr, müssen Sie zunächst nichts tun. Sie werden ohne Unterbrechung und Einschränkung in der gesetzlichen Ersatzversorgung vom örtlichen Grundversorger weiter beliefert. Der Preis entspricht dem der Grundversorgung. Dennoch sollten Sie sich umgehend (längstens innerhalb von drei Monaten) um den Abschluss eines Vertrages mit der Städtische Werke AG, dem regionalen Energielieferanten vor Ort oder einem anderen Versorger kümmern, um ggf. bestehende Möglichkeiten günstigerer Energiepreise und einer Preissicherung zu nutzen.
Wie lange haben Haushaltskunden Anspruch auf eine Grundversorgung?
Die Energielieferung an Haushaltskunden in der Niederspannung (Strom) bzw. im Niederdruck (Gas) erfolgt durch den Grundversorger zu allgemeinen Preisen und Bedingungen auf unbestimmte Zeit (außer es ist für den Energieversorger wirtschaftlich nicht zumutbar), bzw. bis ein Versorgungsvertrag zu langfristig vereinbarten Preisen (Preissicherung) mit der Städtische Werke AG als regionalem Versorger vor Ort oder einem neuen Anbieter geschlossen wird. Gern beraten wir Sie zu günstigeren Alternativen. Über das Kundenportal unter https://kundenportal.sw-kassel.de/ , im Kundenzentrum oder telefonisch unter 0561 782-3030.
Haben Gewerbekunden Anspruch auf eine Ersatzversorgung?
Gewerbekunden, die aus dem örtlichen Niederspannungs- oder Niederdrucknetz versorgt werden, haben ebenfalls einen gesetzlichen Ersatzversorgungsanspruch. Dies aber längstens für drei Monate. Spätestens dann müssen sie einen neuen Liefervertrag geschlossen haben. Gern beraten wir Sie zu günstigeren Alternativen. Über das Kundenportal unter https://kundenportal.sw-kassel.de/ , im Kundenzentrum oder telefonisch unter 0561 782-3030. Gewerbekunden oberhalb der Niederspannungsebene bzw. Niederdruckstufe haben keinen gesetzlichen Ersatzversorgungsanspruch. Sie müssen sich bei einer Insolvenz ihres Lieferanten selbst unverzüglich einen Lieferanten suchen und entsprechende Energielieferungsverträge vereinbaren. Hierzu beraten die Experten der Städtischen Werke gern zu einem passenden und betriebskostenoptimierten Beschaffungs- und Liefervertrag.