13.01.2023

Bei Anruf Preisbremse - Unerlaubte Telefon-Akquise in Kassel

Kassel, 13. Januar 2023. Anrufe mit betrügerischer Absicht verunsichern immer wieder Verbraucher. Aktuell erhielt eine Kundin der Städtischen Werke in Abwesenheit auf ihr privates Mobiltelefon einen Anruf der Berliner Nummer 030 25545947 – und rief zurück. Am anderen Ende der Leitung ein Mitarbeiter eines Unternehmens namens „Die Energiekostensenker 89“. Der erklärte, es ginge um die Preisbremse. Er müsse aber erst einmal den Namen der Kundin erfahren, er wisse ja nicht, mit wem er es zu tun habe.

Zu tun hatte er es mit einer langjährigen Kundin der Städtischen Werke, die sofort erkannte, dass da etwas nicht mit rechten Dingen zuging. Und so wandte sie sich direkt an ihren Energieversorger. Dort wurde aufgeklärt, dass es sich bei dem Anruf um einen unzulässigen sogenannten Cold Call handelte. Ein unerlaubter Werbeanruf, der ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ist. Zulässige Werbeanrufe bedürfen der vorherigen Einwilligung, das hat der Gesetzgeber schon vor Jahren so festgelegt. Und es handelt sich um keine Bagatelldelikte. Es können Strafen bis zu 300.000 Euro festgesetzt werden.

Ein Anruf der Pressestelle der Städtischen Werke bei der von der Kundin weitergeleiteten Rufnummer ergab das gleiche Bild. Es meldet sich mit Namen ein Mitarbeiter des Unternehmens Energiekostensenker 89. Der Hinweis, der Anruf bei der Kundin sei ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb wurde mit Unverständnis quittiert: Wolle man nun einen Vertrag abschließen? Wenn nicht, sei man hier falsch.

Nein, einen Vertag bei den Energiekostensenkern 89 wollte niemand bei der Städtischen Werken abschließen. Aber den Hinweis an andere Verbraucher geben, die sich ebenfalls über belästigende Werbeanrufe ärgern. Die Bundesnetzagentur ist dankbar für Hinweise über solche Gesetzesverstöße.

Ein Beschwerdeformular findet sich auf der Website der Bundesnetzagentur.

Falls einem doch ein Vertrag untergeschoben wurde, unabhängig davon, ob es sich um Energieversorgungs-, Telekommunikations- oder andere -verträge handelt, hilft die Verbraucherzentrale weiter.

Grundsätzlich raten die Städtischen Werke dringend, bei ungewollten Werbeanrufen achtsam zu sein. Vor allem sollten keine persönlichen Daten wie zum Beispiel Bank- oder Vertragskonto für Strom oder Gas oder die Zählernummer und -stände herausgegeben werden. Ein finanzieller Schaden für die Betroffenen ist wahrscheinlich.

Auflegen bei sogenannten Phishing-Anrufen ist daher die beste Wahl.

Hilfreich ist auch ein kurzer Blick auf Youtube. Unter den Namen vieler bekannter Energievertriebsunternehmen finden sich zahlreiche Videos mit teils deutlichen Warnungen.