25.05.2020

Betrügerische Anrufe

Unerlaubte Telefon-Akquise in Kassel

Zwielichtige Vertriebsmethoden sind beim Thema Energie noch immer weit verbreitet. Wer den eigenen Stromzähler mit Energie versorgt, sollte man besser selbst entscheiden. (Bild Städtische Werke Netz + Service GmbH)

Kassel, 25. Mai 2020. Anrufer mit betrügerischer Absicht verunsichern aktuell Stromverbraucher in Kassel. Die Städtischen Werke haben Hinweise eines Kunden über einen unerwarteten und unerwünschten Anruf erhalten – angeblich von einem Mitarbeiter der Städtischen Werke. Der forderte den Kunden auf, persönliche Kundendaten wie Zählernummer, Kundennummer und Bankverbindung für einen neuen Stromliefervertrag zu nennen. Das Unternehmen stellte klar, dass solche Anrufe nicht in seinem Namen erfolgen und dass sie zudem unzulässig sind.

Werbeanrufe, sofern nicht ausdrücklich erwünscht, sind wettbewerbsrechtlich verboten. Noch krimineller ist, wenn der Anrufer wahrheitswidrig behauptet, Mitarbeiter eines bestimmten Unternehmens zu sein und versucht, persönliche Daten zu erschleichen. So wie bei dem aktuellen Fall in Kassel. Das kam auch dem Kunden verdächtig vor, deshalb hat er seinen Energieversorger von dem Fall berichtet. Und der bestätigte ihm sein ungutes Gefühl: Die Städtischen Werke rufen ihre Kunden nicht von sich aus an, um ihnen ungefragt Tarifangebote oder -wechsel anzubieten.

Der Kasseler Energieversorger ruft zur Achtsamkeit auf. Sensible Kundendaten würden seriöse Unternehmen nicht durch Telefonanrufe erfragen. Falls man sich aber hätte überrumpeln lassen, bestünde grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht, von dem man in dieser Zeitspanne jederzeit Gebrauch machen könne. Wer sich unsicher sei oder Hilfe benötige, könne sich jederzeit an die Städtischen Werke wenden.