30.04.2020

Betrügerische Anrufe

Unerlaubte Telefon-Akquise in Kassel

Kassel, 30. April 2020. Werbeanrufe, sofern nicht ausdrücklich erwünscht, sind wettbewerbsrechtlich verboten. Noch krimineller ist, wenn der Anrufer wahrheitswidrig behauptet, Mitarbeiter eines bestimmten Unternehmens zu sein und versucht, persönliche Daten zu erschleichen. Aktuelle geschieht genau das in Kassel, und zwar im Namen der Städtischen Werke.

Ein Kunde rief am Donnerstag, 30. April 2020, beim Telefonservice des Unternehmens an und berichtet von einem unangekündigten Anrufer, der behauptete, er sei Mitarbeiter der Städtischen Werke und die würden die Preise erhöhen. Nur, wenn der Kunde jetzt schnell handle, könne sofort ein Tarifwechsel erfolgen, um die Preiserhöhung zu verhindern. Dafür seien Daten wie die Kunden- und Zählernummer notwendig. Das erschien dem Kunden unglaubwürdig. Zu Recht, wie das Unternehmen klarstellte. Bei dem Anrufer handle es sich eindeutig um einen Betrüger. Die Städtischen Werke würden ihre Kunden nicht von sich aus anrufen, um ihnen ungefragt Tarifangebote zu unterbreiten.

Die Städtischen Werke riefen zur Achtsamkeit auf. Sensible Kundendaten würden seriöse Unternehmen nicht durch Telefonanrufe erfragen. Falls man sich aber hätte überrumpeln lassen, bestünde grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht, von dem man in dieser Zeitspanne jederzeit Gebrauch machen könne. Wer sich unsicher sei oder Hilfe benötige, könne sich jederzeit an die Städtischen Werke wenden.