18.03.2022

Bonus für E-Mobilisten – Städtische Werke bieten THG-Quoten-Gutschrift

Kassel. 18. März 2022. Das erklärte Ziel der Bundesregierung ist, die E-Mobilität konsequent auszubauen. Deshalb fördert sie elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge sowie den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Einer der Bausteine trägt den sperrigen Namen Treibhaugasminderungsquote, kurz THG-Quote. Fahrer von Elektroautos erhalten unter gewissen Voraussetzungen einen jährlichen Bonus vom Staat. Aber eine Auszahlung ist mit einem vergleichsweise hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Wer den scheut, kann die Abwicklung an die Städtischen Werke abgeben, die auch die Auszahlung der Prämie vornehmen. Sie liegt für Kunden der Städtischen Werke bei mindestens 275 Euro pro Jahr. Nichtkunden können mit mindestens 250 Euro rechnen.

Sauber, leise, modern – und förderfähig. Ein Elektrofahrzeug an einer Ladesäule bei den Städtischen Werken im Kasseler Königstor. (Bild Andreas Fischer, Rechte Städtische Werke AG)

Privatkunden oder kleinere Betriebe, die auch eine Elektro-Fahrzeugflotte unterhalten, müssen dem Kasseler Versorger lediglich eine Kopie der Zulassungsbescheinigung zukommen lassen und ihn beauftragen, die Abwicklung, also Antragstellung beim Umweltbundesamt, Übermittlung der gesammelten Kundendaten zum Handel und schließlich die Auszahlung der Prämie zu übernehmen.

Interessenten finden auf der Website des Unternehmens unter sw-kassel.de im Bereich Mobilität – E-Auto-Prämie einen Verfügbarkeits-Check, der mit wenigen Klicks verrät, ob das eigene Elektro-Auto förderfähig ist. Hintergrund ist, dass der Staat pro Elektroauto jährlich pauschal rund 2.000 Kilowattstunden Energie und die CO2-Differenz im Vergleich zu einem mit Benzin angetriebenen Fahrzeug anrechnet und vergütet.