14.04.2026

Bundesförderprogramm Laden im Mehrparteienhaus – neue Chancen für private E-Mobilität

Einfaches Laden von Elektrofahrzeugen zuhause – das Bundesförderprogramm Laden im Mehrparteienhaus macht es deutlich attraktiver. (Bild Städtische Werke AG)

Kassel, 14. April 2026. Der Ausbau der Elektromobilität in Deutschland erhält neuen Rückenwind. Der Bund legt ein Förderprogramm für private Ladeinfrastruktur auf, das Mehrparteienhäuser in den Fokus rückt. Ab dem 15. April 2026 können Eigentümerinnen und Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs), Hausverwaltungen, Wohnungsbaugesellschaften sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Förderanträge stellen. Ziel ist es, Ladepunkte dort zu schaffen, wo Fahrzeuge überwiegend stehen – auf privaten Stellplätzen.

Gefördert werden nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte auf privaten Stellplätzen – etwa auf Außenflächen, in Parkhäusern oder Tiefgaragen von Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Damit zielt das Programm darauf ab, den Ausbau der Ladeinfrastruktur im privaten Raum zu beschleunigen und gleichzeitig das öffentliche Ladenetz zu entlasten.

Der Ausbau der Ladeinfrastruktur größerer Immobilien ist das Ziel. Voraussetzung: Es müssen mindestens sechs Stellplätze erschlossen werden oder bei größeren Gebäuden mindestens 20 Prozent aller vorhandenen Stellplätze vorverkabelt werden. Bei der tatsächlich erfolgten Installation eines Ladepunkts erhöht sich die Fördersumme weiter. Maximal sind 2.000 Euro Förderung pro bidirektionalen Ladepunkt möglich.

Das Programm unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen wie den Kauf von Wallboxen und technischer Ausrüstung sowie den Netzanschluss und notwendige bauliche Maßnahmen. Nicht förderfähig sind unter anderem Planungs- und Genehmigungskosten, Betriebskosten sowie Miet- oder Leasingmodelle. Da die Bearbeitung der Anträge nach Eingang erfolgt, empfiehlt es sich, frühzeitig einen Antrag zu stellen.

Die Förderung verspricht einen spürbaren Mehrwert für Eigentümer und Mieter. Sie reduziert die Kosten, schafft Planungssicherheit und trägt dazu bei, zukünftige gesetzliche Anforderungen zu erfüllen – etwa aus dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) und der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD). Gleichzeitig steigert eine vorhandene Ladeinfrastruktur den Wert und die Attraktivität von Immobilien, schafft Unabhängigkeit von schwankenden Treibstoffpreisen und fördert klimafreundliche Mobilität.

Die Städtischen Werke unterstützen Eigentümer, WEGs und Verwaltungen bei der Bedarfsklärung und Umsetzung geeigneter Lösungen – von der technischen Auslegung über den Netzanschluss bis hin zur Integration eines intelligenten Energiemanagements. Außerdem hilft der Kasseler Versorger bei der Fördermittelbeantragung. Weitere Informationen und ein Kontaktformular gibt es auf der Website der Städtischen Werke unter www.sw-kassel.de/gewerbekunden/e-mobilitaet.