23.09.2019

Falsch verbunden – unerwünschte Anrufer stören Mitbürger

Unerlaubte Akquise-Anrufe in Kassel

Dr. Olaf Hornfeck rät, bei ungewollt telefonisch abgeschlossenen Lieferverträgen vom 14-tägigen Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. (Bild Städtische Werke AG)

Kassel, 23. September 2019. Werbeanrufe, sofern nicht ausdrücklich erwünscht, sind wettbewerbsrechtlich verboten. Die „ACC Energieberatung“ stört das wenig und belästigt Verbraucher in Kassel mit den sogenannten cold calls.

Kunden hatten sich bei den Städtischen Werken gemeldet und von Anrufen berichtet, die ihnen merkwürdig vorkamen. Nach einem undeutlich ausgesprochenen Firmennamen, der den Begriff Energieversorgung enthalten habe, wurde über eine angebliche Preiserhöhung befragt – und die Kunden sollten ihre persönlichen Kundendaten telefonisch durchgeben.

Die meisten lehnten ab und informierten lieber ihren Energieversorger. Eine Kundin gab an, dass der Anruf unter der Rufnummer 043217833993 getätigt wurde. Eine kurze Internet-Recherche ergibt, dass es der Städtische-Werke-Kundin wie vielen anderen genervten Verbrauchern erging. Sie wurde unerwünscht am Telefon bedrängt und sollte bei einer ACC Energieberatung einen neuen Vertrag abschließen.

Dr. Olaf Hornfeck, Vorstandsmitglied der Städtischen Werke, zu den wettbewerbswidrigen Anrufen: „Wer sich am Telefon hat überrumpeln lassen und eigentlich bei seinem gewohnten Versorger bleiben möchte, hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht, von dem er in dieser Zeitspanne jederzeit Gebrauch machen kann. Wer sich unsicher ist und Hilfe benötigt, kann sich jederzeit an uns wenden.“