26.05.2021

„Stadtwerketrick“ – Drücker unter falscher Flagge unterwegs

Ungebetene Anrufer missbrauchen Namen der Städtischen Werke

Den wollen unseriöse Energieversorger mit wettbewerbsrechtlich untersagten Methoden gerne kapern: den Stromzähler – beziehungsweise die Energie, die er erfasst. (Bild Städtische Werke Netz + Service GmbH)

Kassel, Datum. Drücker im Auftrag eines Energieversorgers vom Niederrhein sind wahrheitswidrig unter dem Namen der Städtischen Werke in Kassel unterwegs. Aktuell melden sich vermehrt Kunden der Städtischen Werke bei ihrem Kasseler Energieversorger und berichten, dass sie unerwünschte Anrufe eines Versorgers aus Nordrheinwestfalen erhalten hatten.

Alle berichten, dass die Anrufer behaupten, im Namen der Städtischen Werke anzurufen. Teils erfolgte die Belästigung sogar mehrfach. Eine Kundin berichtete davon, dass sie nach solch einem ungebetenen Gespräch sogar einen Liefervertrag zugesandt bekam, obwohl sie keinem Versorgerwechsel zugestimmt hatte. Den Städtischen Werken liegt der Vertrag in Kopie vor. Werbeanrufe, sofern nicht ausdrücklich erwünscht, sind wettbewerbsrechtlich verboten.

Noch krimineller ist, wenn der Anrufer wahrheitswidrig behauptet, Mitarbeiter eines bestimmten Unternehmens zu sein oder versucht, persönliche Daten zu erschleichen. In der Energieversorgungsbranche wird diese Betrugsmasche „Stadtwerketrick“ genannt.

Der Kasseler Energieversorger ruft zur Achtsamkeit auf. Sensible Kundendaten würden seriöse Unternehmen nicht durch Telefonanrufe erfragen. Falls man sich aber hätte überrumpeln lassen, besteht grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht, von dem man in dieser Zeitspanne jederzeit Gebrauch machen kann. Die Städtischen Werke betonen, dass Wettbewerb gut und gewollt ist. Verbraucher sollten sich aber gerade bei Haustürgeschäften und unerwünschten Werbeanrufen bei Verdacht oder einem unguten Gefühl sofort an die Städtischen Werke oder auch an die Polizei wenden. Denn wettbewerbswidriges Verhalten sei weder gut für die Verbraucher noch vom Gesetzgeber gewollt.

Auch sei das Problem bei Geschäften an der Haustür, dass der Kunde keine Vergleichsmöglichkeit habe und dem Vermittler vertrauen müsse. Und dass dieses Vertrauen nicht immer gerechtfertigt sei, zeigten die aktuellen Fälle.