03.07.2020

Städtische Werke und KASSELWASSER geben Mehrwertsteuersenkung vollständig an ihre Kunden weiter

Kundenfreundlichster Weg gewählt

Kassel, 3 Juli 2020. Die Städtischen Werke und KASSELWASSER geben die Mehrwertsteuersenkung im Rahmen der jährlichen Verbrauchsabrechnung vollständig an ihre Kunden weiter. Eine Anpassung laufender Abschlagspläne erfolge nicht. Strom-, Erdgas- und Fernwärmekunden zahlen den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent, Wasserkunden von KASSELWASSER den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 5 Prozent. Die Städtischen Werke betonten, dass die Mehrwertsteuersenkung automatisch erfolge. Kein Kunde müsse sich bei den Städtischen Werken oder KASSELWASSER melden und eine Zwischenabrechnung veranlassen.

Bestehende Abschlagspläne mit den bisherigen Mehrwertsteuersätzen bleiben bestehen, da die endgültige Berechnung mit reduzierter Mehrwertsteuer unter Berücksichtigung der gezahlten Abschläge in der Verbrauchsabrechnung stattfindet. Selbst vorsteuerabzugsberechtigte Kunden benötigen keine Anpassungen, da die Finanzbehörden die laufenden Abschläge mit dem bisherigen Steuersatz anerkennen wollen. Neue Abschlagspläne ab dem 1. Juli 2020 werden im zweiten Halbjahr 2020 mit der verminderten Mehrwertsteuer ausgewiesen. Gegebenenfalls erforderliche Korrekturen erfolgen mit der Verbrauchsabrechnung am Ende der Vertragslaufzeit. Liegt die Zählerablesung im zweiten Halbjahr 2020, wird der komplette zurückliegende Verbrauchszeitraum mit den verringerten Steuersätzen von 16 beziehungsweise 5 Prozent berücksichtigt. Liegt die Zählerablesung im ersten Halbjahr 2021, wird der anteilige Verbrauchszeitraum für das zweite Halbjahr 2020 mit dem verringerten Steuersatz von 16 beziehungsweise 5 Prozent berücksichtigt, der Verbrauchszeitraum vor dem 1. Juli 2020 und ab dem 1. Januar 2021 mit den regulären Mehrwertsteuersätzen von 19 beziehungsweise 7 Prozent. „Wir folgen mit dieser umfänglichen und kundenfreundlichen Lösung den Empfehlungen der wichtigen Dachverbände und natürlich der Finanzverwaltung. Aus Kundensicht ist das die beste Lösung, weil in allen Fällen der gesamte Zeitraum der Mehrwertsteuersenkung abgedeckt ist. In vielen Fällen sogar ein größerer Zeitraum“, so Dr. Michael Maxelon, Vorstandsvorsitzender der Städtischen Werke. Die Städtischen Werke bitten, sich bei weiterführenden Fragen zunächst auf der Website des Unternehmens zu informieren. Dort sei ein ausführlicher Fragen- /Antwortenkatalog hinterlegt. Weiterführende Informationen finden sich auch auf der Website von KASSELWASSER unter kasselwasser.de.