Strom-Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden – neue Fristen für Verbraucher
- Umzug: ohne Ab- oder Ummeldung bleibt Vertrag bestehen
- Nachträgliche Umzugsmeldungen nicht mehr möglich
- Ohne Anmeldung gilt automatisch die Grundversorgung
Kassel, 5. Juni 2025. Zum 6. Juni 2025 tritt in der Stromversorgung eine wichtige neue Regelung für Verbraucher in Kraft: der Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden. Diese Regelung der Bundesnetzagentur gilt für alle Stromversorger bundesweit und sieht vor, dass die technische Abwicklung des Lieferantenwechsels für Strom in der Grundversorgung innerhalb eines Werktages zu erfolgen hat. Sie gilt nicht in der Gasversorgung.
Auch die Städtischen Werke werden diese Neuerung zum 6. Juni umsetzen. Aufgrund der umfangreichen Umstellung der IT-Systeme sei zunächst mit einigen Tagen Verzug bei der Bearbeitung zu rechnen. Das Unternehmen betont, dass es sich bei der Regelung lediglich um eine Anforderung an den technischen Wechselprozess handelt. Vertragliche Kündigungsfristen haben weiter Bestand. Durch die neue Regelung bestehe kein Anspruch, vorzeitig einen gültigen Liefervertrag zu beenden.
Die Regelung soll für einen stärkeren Wettbewerb sorgen und den Energiemarkt flexibler gestalten. Die Städtischen Werke weisen darauf hin, dass besonders auf Mieter und Vermieter im Zuge von Ummeldungen neue Fristen zukommen. Die Städtischen Werke bitten ihre Kunden, einen Umzug spätestens 14 Tage vor dem Umzugstermin zu melden, um die Fristen zur Beendigung des bisherigen Stromversorgungsvertrags einzuhalten. Erfolge das nicht, würden Verbräuche des Neumieters dem bisherigen Kunden weiter in Rechnung gestellt. Eine rückwirkende Meldung, die aus Kulanzgründen bei den meisten Versorgern bisher möglich war, ist ab 6. Juni rechtlich ausgeschlossen. Das betrifft nur Stromlieferverträge.
Wer unnötige Kosten vermeiden wolle, solle sich mindestens zwei Wochen vor dem Umzug mit dem Kundenservice der Städtischen Werke oder seinem Lieferanten in Verbindung setzen. Die Städtischen Werke raten ihren Kunden, für die künftige Wohnung gleich einen neuen Liefervertrag abzuschließen beziehungsweise fortzuführen und/oder den alten fristgerecht zu kündigen. Auch helfen sie gerne für diesen Fall und unterstützen die Kunden bei allen notwendigen Schritten.
Für die Umzugsmeldung sind folgende Angaben erforderlich: Vor- und Nachname, Kundennummer, alte und neue Adresse, Umzugsdatum, Zählernummern und Zählerstände zum Ablesedatum der alten und der neuen Wohnung. Der Kontakt zu den Städtischen Werken kann im Kundenzentrum im Königstor erfolgen, telefonisch unter der 0561 782 3030 oder über das Kundenportal unter sw-kassel.de. Weitere Informationen zum Lieferantenwechsel finden sich auf der Werke-Website unter Service/Häufige Fragen.