E‑Rechnung für Ihr Unternehmen
Einfach und rechtssicher umstellen. Rechtlich verpflichtend für Geschäftskunden, freiwillig möglich auch für Privatkunden.

Schnellere Verarbeitung
Elektronische Rechnungen können direkt und ohne Medienbruch weiterverarbeitet werden.
Rechtliche Sicherheit
Erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen zur E-Rechnung im B2B-Bereich.
Weniger Papier
Erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen zur E-Rechnung im B2B-Bereich.

Umstellung auf E‑Rechnungen
So funktioniert die Umstellung auf E-Rechnung
1) Empfang vorbereiten
E-Rechnungen werden zum Standard im Geschäftsverkehr. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen in der Lage ist, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.
2) Daten übermitteln
Wählen Sie Ihr gewünschtes Rechnungsformat (XRechnung oder ZUGFeRD) und hinterlegen Sie Ihre
Empfangsadresse über das Formular auf dieser Seite.
3) E-Rechnung erhalten
Nach erfolgreicher Anmeldung stellen wir den Rechnungsversand für Ihr Unternehmen auf das gewählte elektronische Format um. Sie erhalten Ihre Rechnungen künftig digital über die hinterlegte E-Mail-Adresse
E‑Rechnungspflicht: Das gilt für Ihr Unternehmen
Die Städtische Werke AG stellt ihre Rechnungsprozesse zum 01.01.2027 auf elektronische Formate um. Damit wir Ihnen Ihre Rechnungen weiterhin zuverlässig zustellen können, benötigen wir Ihre Angaben zum Rechnungsempfang.
Sie haben die Wahl zwischen zwei gesetzlich anerkannten Formaten:
ZUGFeRD
Eine Kombination aus PDF (für die visuelle Darstellung) und strukturierten XML-Daten zur automatisierten Verarbeitung.
XRechnung
Ein rein strukturiertes, maschinenlesbares XML-Format ohne visuelle PDF-Darstellung.
Beide Formate entsprechen den gesetzlichen Anforderungen und ermöglichen eine automatisierte Weiterverarbeitung in Ihrem System.
Ergänzender Hinweis: ZUGFeRD eignet sich besonders, wenn Sie weiterhin eine klassische, visuelle Rechnung benötigen. XRechnung bietet sich vor allem für vollständig automatisierte Prozesse an.
Seit dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen in Deutschland gesetzlich verpflichtet, E‑Rechnungen empfangen zu können. Grundlage hierfür ist das Umsatzsteuergesetz (§ 14 UStG). Eine Zustimmung zur elektronischen Übermittlung ist nicht mehr erforderlich. Für Sie bedeutet das: Ihr Unternehmen muss technisch in der Lage sein, E‑Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Zusätzlich ist es erforderlich, eine geeignete Empfangsadresse bereitzustellen. Die Einführung der E‑Rechnung dient dazu, Rechnungsprozesse zu standardisieren, effizienter zu gestalten und die Digitalisierung im Geschäftsverkehr voranzutreiben.