Förderung Ladeinfrastruktur

Förderung Ladeinfrastruktur für E-LKW

Wie Sie sich Förderung von bis zu 500 Euro pro kW für Ihre E-LKW sichern.

E-Mobilität Gewerbekunden LKW

Was wird gefördert?

➔ Anschaffung und Errichtung
➔ Eigener Betrieb auf Betriebshöfen/Depots1
➔ Öffentlich zugängliche Standorte2

1) auch zur Nutzung durch einen im Voraus festgelegten, eingeschränkten Nutzerkreis wie Transportpartner oder beauftragte Unternehmen
2) zum Beispiel an Logistikzentren, Umschlagpunkten, Ladehubs oder Rastanlagen

Wer wird gefördert?

➔ Nicht-öffentliches Laden für KMUs
➔ Nicht-öffentliches Laden alle Unternehmen
➔ Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur

Jetzt Förderung vorbereiten und beantragen

Nach Eingabe Ihrer Daten zu den Förderaufrufen erstellen wir ein passendes Planungskonzept und melden uns bei Ihnen.

Sichern Sie sich Ihren Teil des Förderbudgets von 1 Milliarde Euro für E-LKW-Ladeinfrastruktur.

Gefördert werden Ladepunkte mit mindestens 50 kW Ladeleistung. Maximal werden bis zu 500 Euro pro kW gefördert. Dazu gibt es drei Förderaufrufe — passend zu Unternehmensgröße und Anwendungsfall.

Wichtig: Um die Förderung zu beantragen, müssen Sie noch keine E-Lkw besitzen.

Nutzen Sie bitte auch die Hinweise zu Ihren Fördermöglichkeiten sowie eine praktische Checkliste der "Projektträger Jülich | Forschungszentrum Jülich GmbH"

Wir beraten Sie gerne Viele Ihrer Fragen lassen sich ganz bequem auch online klären. Probieren Sie es einfach einmal aus! emobil@sw-kassel.de, Telefon: 0561 782-2040

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