Kundeninformation
Aufteilung von Kohlendioxidkosten
Das Gesetz zur Aufteilung der CO2-Kosten (CO2KostAufG) ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
Dieses Gesetz verpflichtet Vermieter, sich an den CO2-Kosten zu beteiligen, die bei der Erzeugung von Wärme und Warmwasser in ihren Immobilien anfallen.

Fragen und Antworten
Die Aufteilung von Kohlendioxidkosten nach dem CO2KostAufG ist nicht wirklich selbsterklärend. Der Gesetzgeber hat mit diesem Gesetz ein Instrument geschaffen, die CO₂-Kosten beim Heizen fair zwischen Vermieter und Mieter aufzuteilen. Viele Fragen sind zu klären. Wir helfen Ihnen dabei.
Kennzahlen zu CO2KostAufG und FFVAV
- Fernwärme: Kennzahlen und FFVAVpdf (251 KB)
- Nahwärmenetz Campus Wolfsanger: Kennzahlen und FFVAVpdf (201 KB)
- Nahwärmenetz Feldlager: Kennzahlen und FFVAVpdf (202 KB)
- Nahwärmenetz Felsenkeller: Kennzahlen und FFVAVpdf (201 KB)
- Nahwärmenetz Hasenhecke: Kennzahlen und FFVAVpdf (202 KB)
- Nahwärmenetz Kirchditmold: Kennzahlen und FFVAVpdf (200 KB)
- Nahwärmenetz MFH Marburg: Kennzahlen und FFVAVpdf (200 KB)
- Nahwärmenetz KWS+ aus Fernwärme: Kennzahlen und FFVAVpdf (212 KB)
- Erdgas: Kennzahlen und FFVAVpdf (195 KB)