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Aufteilung von Kohlendioxidkosten

Das Gesetz zur Aufteilung der CO2-Kosten (CO2KostAufG) ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

Dieses Gesetz verpflichtet Vermieter, sich an den CO2-Kosten zu beteiligen, die bei der Erzeugung von Wärme und Warmwasser in ihren Immobilien anfallen.

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Fragen und Antworten

Die Aufteilung von Kohlendioxidkosten nach dem CO2KostAufG ist nicht wirklich selbsterklärend. Der Gesetzgeber hat mit diesem Gesetz ein Instrument geschaffen, die CO₂-Kosten beim Heizen fair zwischen Vermieter und Mieter aufzuteilen. Viele Fragen sind zu klären. Wir helfen Ihnen dabei.

Kennzahlen zu CO2KostAufG und FFVAV

  • Fernwärme: Kennzahlen und FFVAV
  • Nahwärmenetz Campus Wolfsanger: Kennzahlen und FFVAV
  • Nahwärmenetz Feldlager: Kennzahlen und FFVAV
  • Nahwärmenetz Felsenkeller: Kennzahlen und FFVAV
  • Nahwärmenetz Hasenhecke: Kennzahlen und FFVAV
  • Nahwärmenetz Kirchditmold: Kennzahlen und FFVAV
  • Nahwärmenetz MFH Marburg: Kennzahlen und FFVAV
  • Nahwärmenetz KWS+ aus Fernwärme: Kennzahlen und FFVAV
  • Erdgas: Kennzahlen und FFVAV