Informationen über Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Die Städtische Werke AG ist gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 2, Anlage 3 Nr. 1 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie § 12 Nr. 2 der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) verpflichtet, Informationen bereitzustellen, wie ihre über die Webseite erbrachten Dienstleistungen die Barrierefreiheitsanforderungen nach dem BFSG und der BFSGV erfüllt.

Mit diesen Informationen kommen wir unserer gesetzlichen Verpflichtung nach und erläutern nachfolgend, wie wir die Vorgaben zur Barrierefreiheit auf der Webseite www.sw-kassel.de umsetzen.

1. Umfang der Barrierefreiheit

Die Städtische Werke AG gestaltet ihre sw-kassel.de im Einklang mit den Vorgaben des BFSG sowie der BFSGV barrierefrei und berücksichtigt dabei den Stand der Technik.

Folgende Inhalte fallen gemäß § 1 Absatz 4 BFSG nicht in den Anwendungsbereich des BFSG sowie der BFSGV:
Informative Inhalte unter anderem zu den Themen:

  • Eigenerzeugung
  • Energieeffizienz
  • Wärme
  • Regenerative Energien
  • Telefon & Web
  • Mobilität
  • Bäder
  • +Pluswelt
  • Service
2. Beschreibung der Dienstleistungen auf der Webseite www.sw-kassel.de

Die auf der Webseite www.sw-kassel.de angebotenen Dienstleistungen dienen
der Informationsbereitstellung über das Unternehmen und den angebotenen Energie-Tarifen und Energiedienstleistungen.

der Bereitstellung von Informationen für die Kontaktaufnahme zur Städtische Werke AG.

  • der Kontaktaufnahme zur Städtische Werke AG über einen Chatbot
  • der Terminvereinbarung über unser Terminvereinbarungssystem
  • dem Abschluss von Verträgen über folgende Produkte und Dienstleistungen:
    • Stromlieferungen,
    • Gaslieferungen,
    • Lieferungen von Wärme und
    • Energiedienstleistungen.
3. Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Nutzung der Dienstleistungen auf www.sw-kassel.de erforderlich sind

Auf unserer Webseite können Sie über den Button „Barrierefreiheit“, welcher sich jeweils rechts im Seitenfuß befindet, eine Umstellung auf leichte Sprache/ eine andere Schriftgröße/ Kontraststufe durchführen.

Über den Button „Barrierefreiheit“ und die Funktion „Webseite vorlesen“, kann ferner eine Vorlesefunktion genutzt werden.

4. Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen

Vom BFSG umfasste Dienstleistungen müssen gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 1 BFSG die Barrierefreiheitsanforderungen der BFSGV erfüllen.

Gemäß Nr. 2 der Anlage 3 zum BFSG können wir harmonisierte Normen und technische Spezifikationen mit Bezug auf Barrierefreiheit von Webseiten und Apps, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, vollständig oder in Teilen anwenden, um den Anforderungen zur Informationserteilung zu entsprechen. Bei Produkten und Dienstleistungen, die harmonisierten Normen oder Teilen davon entsprechen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird nach § 4 BFSG vermutet, dass sie die Anforderungen der nach § 3 Absatz 2 BFSG zu erlassenden Rechtsverordnung erfüllen, soweit diese Anforderungen von den betreffenden Normen oder von Teilen dieser Normen abgedeckt sind. Die für Webseiten und Apps öffentlicher Stellen anwendbare Norm ist die EN 301 549 in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2. Bis die auf unsere Dienste anwendbare, aktuell noch in Erarbeitung befindliche harmonisierte Norm veröffentlicht wird, wenden wir die Vorgaben der EN 301 549 auf unsere Webseiten und Apps entsprechend an.

Unsere über die www.sw-kassel.de erbrachten und vom BFSG betroffenen Dienstleistungen sind mit der EN 301 549 sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 vereinbar, soweit deren Vorgaben mit den Vorgaben zur Barrierefreiheit nach dem BFSG übereinstimmen.

Die Ausnahmen von der Anwendbarkeit des BFSG sind unter Ziffer 1 dieser Erklärung dargestellt.
Unsere Webseite www.sw-kassel.de und die dort bereitgestellten Dienstleistungen sind damit auf konsistente und angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet worden.

5. Informationen über zum Verkauf stehende Produkte und angebotene Dienstleistungen

Die von uns über unsere Webseite angebotenen Produkte und Dienstleistungen unterliegen nicht dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und sind deshalb nicht barrierefrei.

6. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24.06.2025 erstellt.

Die Vereinbarkeit mit den Anforderungen des BFSG und der BFSGV wurde zuletzt am 26.06.2025 durch Becker Büttner Held Rechtsanwälte · Steuerberater · Unternehmensberater | PartGmbB geprüft.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 24.06.2025 überprüft.

7. Rückmeldung und Kontaktangaben

Für Rückmeldungen zum Thema Barrierefreiheit können Sie Kontakt mit uns über die Mailadresse barrierefrei@sw-kassel.de aufnehmen.

8. Schlichtungsverfahren

Ein Verbraucher ist gemäß § 34 Absatz 1 BFSG berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 16 Absatz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes anzurufen, wenn ein vom BFSG betroffenes Produkt oder eine Dienstleistung nicht die Vorgaben des BFSG und der BFSGV einhält und der Verbraucher das Produkt oder die Dienstleistung deshalb nicht oder nur in eingeschränkter Weise nutzen kann.

Gemäß § 34 Absatz 2 BFSG kann darüber hinaus bei der Schlichtungsstelle nach § 16 Absatz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes ergänzend auch ein Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens zur außergerichtlichen Beilegung einer Streitigkeit aus einem Verbrauchervertrag oder über das Bestehen eines solchen Vertragsverhältnisses gestellt werden.

Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Postanschrift:
Mauerstraße 53
10117 Berlin

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Homepage: www.schlichtungsstelle-bgg.de

9. Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Die zuständige Marktüberwachungsbehörde wurde zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung im Bundesland Hessen noch nicht durch den Gesetzgeber abschließend festgelegt.

Nach derzeitigem Kenntnisstand wird voraussichtlich die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), mit Sitz in Magdeburg die zuständige Marktüberwachungsstelle sein.

Kontaktanfragen an die voraussichtlich zuständige Marktüberwachungsbehörde können derzeit an

MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg

gerichtet werden.