Begriffserklärungen zu Ihrer Kundenrechnung

Abrechnungswert (Thermische Energie)
Bei Gas gelten die Arbeitspreise für eine Kilowattstunde (kWh). Eine Kilowattstunde ist das Produkt aus
der Zustandszahl (Z), dem Abrechnungsbrennwert (BW) und dem gemessenen Gasvolumen (m³).

Abschaltbare Lasten
Diese Umlage dient auf der Grundlage des § 13 Abs. 4a und 4b EnWG der Versorgungssicherheit durch die Förderung abschaltbarer Verbrauchseinrichtungen.

Abschlagszahlungen
Die Abschlagszahlungen sind eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Lieferungen und werden mit der turnusmäßigen Jahresabrechnung verrechnet. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Verbrauch.

Arbeitspreis oder Verbrauchspreis
Der Arbeitspreis oder Verbrauchspreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde Energie
(kWh) bzw. Kubikmeter (m³) Wasser (Warmwasser).

Brennwert und Zustandszahl
Erdgas wird im Betriebsvolumen gemessen, das heißt in Kubikmetern (m³). Das Betriebsvolumen ist abhängig von Druck und Temperatur. Die in „m³“ gemessene Menge Erdgas wird in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet, damit es ohne den Einfluss von Druck und Temperatur abgerechnet werden kann. Dazu wird der Verbrauch in „m³“ mit der Zustandszahl „Z“ und dem Brennwert „BW“ multipliziert. Die Zustandszahl ist ein Korrekturfaktor, mit dem der Einfluss von Druck und Temperatur aufgehoben wird. Der Brennwert zeigt an, wieviel Energie in „kWh“ frei wird, wenn ein „m³“ Erdgas verbrannt wird.

CO2-Emmissionen
CO2 ist die chemische Formel für Kohlendioxid, welches als ein Treibhausgas für die Erderwärmung mitverantwortlich ist. Die Abgabe der Substanzen an die Umwelt wird als Emission bezeichnet.

EEG-Aufschlag
Mit dem gesetzlich vorgeschriebenen EEG-Aufschlag wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energieträger gefördert, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden. Diese Kosten werden gemäß EEG auf alle Verbraucher bundesweit umgelegt.

Energiebezugsfläche
Beheizbare Wohn- / Gewerbefläche als Grundlage für eine Leistungspreisberechnung (vorgehaltene Leistung bei Wärmeabrechnung) je m² Fläche.

Erdgassteuer
Die Erdgassteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Erdgassteuer wird vom Energieversorger erhoben und an das Hauptzollamt abgeführt. Faktor/Strom | Der Faktor ist ein Umrechnungsfaktor, der bei der Verwendung spezieller Stromzähler – dem sogenannten Wandlerzähler – zur Anwendung kommt. Beträgt der Faktor 1, bedeutet dies, dass die gemessene Zählerstandsdifferenz dem Verbrauch entspricht.

Grundpreis/ Servicepauschale
Der Grundpreis setzt sich primär aus einem festen Leistungspreis und dem Entgelt für Messtellenbetrieb und Messdienstleistung zusammen und ist abhängig vom Energieverbrauch.

Konzessionsabgabe
Entgelte an die Stadt/ Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Daher wird auch die jeweilige Konzessionsabgabe seitens des Netzbetreibers weiterverrechnet und vom Energieversorger in Rechnung gestellt.

KWKG-Aufschlag
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht. Dieser führt zur geringeren „CO2“ Emission und Reduzierung des Brennstoffverbrauchs. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Diese Kosten werden gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) bundesweit einheitlich auf die Verbraucher umgelegt.

Leistungspreis
Der Leistungspreis wird für die vorgehaltene bzw. an der Wärmeanlage eingestellte Anschlussleistung je kW (Kilowatt) berechnet.

Marktlokations-ID (MaLo)
Die Marktlokations-ID (MaLo-ID) dient der eindeutigen dauerhaften Identifizierung einer Stelle, an der Energie erzeugt oder verbraucht wird.

Messdienstleistung
Die Messung beinhaltet die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messdienstleister über den Energieversorger in Rechnung gestellt.

Messlokations-ID (MeLo)
Die Messlokations-ID (MeLo-ID) dient der eindeutigen dauerhaften Identifizierung des Ortes der Messeinrichtung.

Messstellenbetrieb
Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau, Betrieb und die Wartung sowie die Ab- und Auslesung der Messeinrichtung und die Weitergabe der Daten. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber über den Energieversorger in Rechnung gestellt.

Netz Abschaltumlage
Diese Umlage dient auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) §13 Abs. 4a und 4b der Versorgungssicherheit durch Förderung abschaltbarer Verbrauchseinrichtungen.

Aufschlag für besondere Netznutzung
Der Aufschlag für besondere Netznutzung enthält derzeit nach der Festlegung der BNetzA (Az. BK8-24-001-A) den Aufschlag für besondere Netznutzung und die § 19 StromNEV-Umlage. Die Kosten, die mit der Wasserstoffumlage ausgeglichen werden sollen, werden derzeit in die § 19 StromNEV-Umlage eingerechnet.

Netzbetreibernummer
Die Netzbetreibernummer dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.

Netznutzungsentgelte
Entgelte des Netzbetreibers für den Transport und die Verteilung der Energie sowie den damit verbundenen Dienstleistungen in seinem Versorgungsnetz.

Offshore-Haftungsumlage
Diese Umlage sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab. Die daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit auf den Letztverbraucher umgelegt.

Stromsteuer
Die Stromsteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Stromsteuer wird vom Energieversorger erhoben und an das Hauptzollamt abgeführt.

Verrechnungspreis
Der Verrechnungspreis wird für die Bereitstellung des Zählers berechnet.

Wandlerzähler
Wandlerzähler werden dann eingesetzt, wenn die Stromstärke zu groß für das Messgerät ist – meist bei Großverbrauchern mit mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch. Die Zählerstandsdifferenz wird mit dem Wandlerfaktor multipliziert und daraus wird der tatsächliche Verbrauch in „kWh“ errechnet. Ist z.B. der Faktor 40 angegeben, entspricht der Verbrauch dem 40-fachen der am Stromzähler gemessenen Zählerstandsdifferenz.