Objektive energetische Gebäudebewertung!
- Pflicht bei Vermietung und Verkauf
- Objektive Darstellung von Verbrauch und Einsparpotenzialen
- Effektive Modernisierungsempfehlungen
„Darf ich bitte den Ausweis sehen?“
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt seit 2007 vor, dass bei jedem Neubau oder Verkauf und jeder Neuvermietung ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden muss. Für Käufer und Mieter ist der Energieausweis sehr hilfreich: Er zeigt, ob bei den Häusern mit vergleichsweise hohen oder niedrigen Nebenkosten kalkuliert werden muss. Eigentümer profitieren durch die energetische Bestandsaufnahme von Modernisierungsempfehlungen für ihr Gebäude.
Verbrauchs- oder bedarfsorientierter Ausweis?
Den Ausweis gibt es als Verbrauchsausweis und als Bedarfsausweis. Während beim Verbrauchsausweis die Verbräuche der letzten 3 Jahre zugrunde gelegt werden, wird beim Bedarfsausweis der Energiebedarf auf Basis der technischen Gebäudedaten berechnet. Welcher Ausweis für Sie passend ist, können Sie der Grafik entnehmen.