Der Preis für Ihren Wärmepumpen-Strom setzt sich aus dem Energiepreis und acht verschiedenen gesetzlichen Abgaben und Umlagen zusammen:
EEG-Umlage
Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien gesetzlich gefördert. Die aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit an die Letztverbraucher weitergegeben.
Konzessionsabgabe
Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune dafür, dass Straßen und Wege für den Betrieb von Stromleitungen benutzt werden dürfen. Ihre Höhe variiert in Abhängigkeit von der Gemeindegröße.
KWK-Umlage
Mit der KWK-Umlage wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gesetzlich gefördert. Die dadurch entstehenden Belastungen werden bundesweit an die Letztverbraucher weitergegeben.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird auf den gesamten Strompreis erhoben, auch auf die enthaltenensonstigen Steuern und Abgaben.
Offshore- Haftungsumlage
Mit der zum 1. Januar 2013 eingeführten Offshore- Haftungsumlage nach § 17 f des Energiewirtschaftsgesetzes werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert. Die aus der Offshore-Haftungsumlage entstehenden Belastungen werden bundesweit an die Verbraucher weitergegeben.
Stromsteuer
Die Stromsteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch. Sie gilt seit April 1999.
Der Preis für ihren Wärmepumpenstrom setzt sich aus acht Bestandteilen zusammen:
Umlage Abschaltbare Lasten
Umlage zur Vorhaltung von Abschaltleistung nach der „Verordnung zu abschaltbaren Lasten“. Die Umlage wird wahrscheinlich zum 1. Januar 2014 wirksam. Die Kostenwälzung erfolgt analog zu den Vorgaben des KWK-G. Die Umlage ist für alle Kunden bundesweit einheitlich.
Umlage nach § 19 StromNEV
Mit der Umlage nach § 19 der Strom-Netzentgeltverordnung wird die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten finanziert. Die entstehenden Kosten werden bundesweit an die Letztverbraucher weitergegeben.