Bürgerbeteiligung

Energie in Bürgerhand

Mitmachen erwünscht

Erneuerbare Energien Anlagen entstehen meist in direkter Nachbarschaft zu Städten und Gemeinden – dezentral, wie es im Fachjargon heißt. Deshalb war es von Anfang an unser Wunsch, Denjenigen, die mit den Erneuerbare-Energien-Anlagen leben müssen, auch die Möglichkeit zu geben, von den Anlagen zu profitieren. Deshalb haben wir ein Beteiligungskonzept erarbeitet, das lokalen Bürgerenergiegenossenschaften (BEG), anderen Stadtwerken sowie den umliegenden Gemeinden und Städten eine Teilhabe an den fertigen Anlagen und den erwirtschafteten Gewinnen ermöglichte. Positiver Nebeneffekt: Durch die Beteiligung floss ein Großteil des Kapitals an uns und in die Region zurück, welches für den Bau weiterer Anlagen genutzt werden konnte.

Wohin die Reise geht

Mit der EEG-Novelle 2017 haben sich die Rahmenbedingungen in der Windbranche grundlegend geändert. Die Festvergütung des Windstroms entfällt, die Förderhöhe muss ab sofort im Rahmen einer Ausschreibung erkämpft werden. Wie wir uns als regionales Unternehmen in diesem neuen Umfeld behaupten können und wie die Bürgerbeteiligung für künftige Windparkprojekte aussehen kann, beschäftigt unsere Windplaner aktuell. Und obwohl noch nicht klar ist, wie unser Engagement in Zukunft konkret aussehen wird, steht doch so viel fest: wir werden weiterhin alles daran setzen, mit Erneuerbare-Energien-Anlagen in der Region die Energiewende und Nordhessen voran zu bringen.

Regionale Projektierung steigert Wertschöpfung vor Ort

Zusammen mit der Stadtwerke Union Nordhessen (SUN), dem IdE und der Universität Kassel haben wir untersucht, welchen Unterschied es für die regionale Wertschöpfung macht, wenn ein Windpark von Projektierern aus der Region oder von außerhalb errichtet wird. Das Ergebnis: Die regionale Wertschöpfung des Werke-Konzeptes ist gut achtmal höher als die Wertschöpfung bei externer Vergabe!

Studie lesen

BEG machen’s möglich

Die Bürgerenergiegenossenschaften aus der Umgebung ermöglichen es interessierten Bürgerinnen und Bürgern, sich schon mit relativ geringen Beträgen an den Erzeugungsanlagen zu beteiligen und ihren eigenen, ganz persönlichen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Denn sie bündeln die Anteile der vielen Einzelnen zu einem großen Beteiligungsanteil und investieren ihn in ein oder mehrere Projekte vor Ort.

Neben dem guten Gefühl, durch ihre Investition etwas Gutes für die Umwelt und die nachfolgenden Generationen getan zu haben, können sich die Mitglieder der BEG und die beteiligten Kommunen darüber freuen, dass die Einlage bei einer Genossenschaft vor Ort eine sinnvolle Alternative zu Investitionen bei anonymen Fonds oder Kapitalgesellschaften ist. Denn auch hier gilt der regionale Grundsatz: Das in der Region mit der Energieerzeugung verdiente Geld bleibt in der Region. So werden alle zu Energie-Gewinnern.

Bürgerenergiegenossenschaften aus der Region

Werden auch Sie zum Energie-Gewinner!

An den Erneuerbare Energien-Projekten in der Region sind bereits heute über 2.000 Menschen aus verschiedenen Bürgerenergiegenossenschaften beteiligt. Wollen auch Sie mit dabei sein? So einfach geht’s.

In die BEG eintreten

  • überlegen, welche Summe Sie anlegen möchten
  • BEG Ihres Vertrauens auswählen (keine Ortsbindung)
  • Beitrittsformular ausfüllen und abschicken
  • Mitteilung über Zulassung durch den Vorstand und Eintrag in die Mitgliederliste abwarten
  • Einlage und ggf. Eintrittsgeld (=Bearbeitungsgebühr) überweisen

Mitglied sein

  • alle Mitglieder haben gleiches Mitsprache- und Stimmrecht (unabhängig vom Umfang ihrer Einlage)
  • Einladung zur Generalversammlung, den Beratungen und Abstimmungen der BEG erhalten
  • mitbestimmen, in welche Projekte wie viel Geld investiert werden soll
  • am Ende jedes Geschäftsjahres einen Anteil an den Jahresgewinnen ausgeschüttet bekommen

Mitgliedschaft beenden

  • durch schriftliche Kündigung mit einer Frist von 24 Monaten zum Ende des Geschäftsjahres (einige BEG ist eine Mindest-Zugehörigkeit von z.B. fünf Jahren vorgesehen)
  • durch Übertragung des gesamten Geschäftsguthabens an ein anderes Mitglied (jederzeit möglich)
  • Einlage wird auf Ihr Konto überwiesen