Neue Gasumlagen

Geplante Gaspreisbremse ersetzt Gasbeschaffungsumlage

Die geplante Gasbeschaffungsumlage wurde gestoppt. Die zugrunde liegende Gaspreisanpassungsverordnung wird aufgehoben. Die weiteren von Trading Hub Europe GmbH zum 01.10.2022 veröffentlichten Umlagen und Entgelte wie die Gasspeicherumlage bleiben in der veröffentlichten Höhe bestehen. Aktuell erarbeitet eine von der Regierung eingesetzte „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ wie die Gaspreisbremse funktionieren soll. Sobald genaue Kenntnis über die Regelung der geplanten Gaspreisbremse vorliegen und welche Auswirkungen sie auf die Preisanpassungen hat, informieren die Städtischen Werke ihre Kunden darüber.

 

Was regelt die Gasspeicherumlage?

Die Gasspeicherumlage regelt die Verteilung der Mehrkosten in Zusammenhang mit der Befüllung der Gasspeicher. Die Umlage fließt zum 1. Oktober 2022 in den verbrauchsabhängigen Arbeitspreis aller Gaskunden ein.

 Gasspeicherumlage nach §35e EnWG 
Höhe:0,145 Ct/kWh 
Start:1. Oktober 2022 
Ende:1. April 2025 
Anpassung:alle 6 Monate* möglich 

* Ausnahmen bilden die erste und die letzte Umlageperiode mit jeweils drei Monaten, beginnend von 1. Oktober 2022 bzw. 1. Januar 2025.

 

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Häufige Fragen

Um genügend Gas für den Winter vorrätig zu haben, werden aktuell die deutschen Erdgasspeicher mit Hochdruck gefüllt. Die Kosten für die Befüllung der Speicher werden auf alle Gaskunden umgelegt. Dafür wird die neue Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG zum 1. Oktober 2022 in Höhe von 0,059 Ct/kWh eingeführt.

Die Lage an den Gasmärkten treibt auch drei bestehende Preisbestandteile in die Höhe. Konkret sind das die SLP Bilanzierungsumlage, die Konvertierungsumlage und das VHP-Entgelt. Durch die Erhöhung dieser Preisbestandteile steigt der Arbeitspreis ab dem 1. Oktober 2022 um 0,608 Ct/kWh netto. Einzelheiten zu diesen Preisbestandteilen und ihrer Höhe im Einzelnen finden Sie auf der Internetseite des Marktgebietsverantwortlichen (Trading Hub Europe GmbH (THE)).

Die neuen Gasumlagen sind zeitlich befristet und so konzipiert, dass sie von den verantwortlichen Institutionen regelmäßig überprüft und auf die Lage am Gasmarkt angepasst werden müssen. Das bedeutet konkret, dass sie, wenn nötig, alle drei bis sechs Monate angepasst werden können – und zwar nach oben wie auch nach unten.

Um die Mehrkosten durch die neuen Umlagen nicht am Ende des Abrechnungszeitraums auf einen Schlag stemmen zu müssen, empfiehlt es sich, den monatlichen Abschlag zeitnah zu erhöhen. Dies ist im Online-Kundenportal jederzeit möglich oder innerhalb der Servicezeiten über unseren Web-Chat, Whats-App, im Kundenzentrum, Kassel-Service-Point, per Telefon oder E-Mail.

Außerdem hilft jede Kilowattstunde, die eingespart wird, dabei die Kostenbelastung zu senken. Unsere Energiespartipps helfen dabei.

Bisher hat die Bundesregierung keinen Schutzmechanismus für diesen Fall beschlossen. (Stand: 17.8.22) Von daher gilt bis auf Weiteres § 19 Abs. 2 S.6, 7 Gas GVV, der besagt, dass eine Sperrung rechtens ist, sofern Sie mit zwei Abschlags- oder Vorauszahlungen und mindestens 100 Euro in Verzug sind. Bevor es jedoch so weit kommt, bieten wir Ihnen Hilfe an. Beispielsweise in Form einer Ratenzahlungsvereinbarung.

Melden Sie sich darum rechtzeitig bei uns, wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten.

Wir sind für unsere Kunden da und geben alles, um gemeinsam eine Lösung bei Zahlungsschwierigkeiten zu finden. Beispielsweise, indem wir einvernehmlich kurzfristige Zahlungsaufschübe und/oder Ratenzahlungen vereinbaren.

Sobald wir feststellen, dass ein Kunde in Zahlungsverzug gerät, nehmen wir Kontakt mit ihm auf, bevor weitere Schritte eingeleitet werden. Bei Nichtbezahlung von Energierechnungen oder monatlichen Abschlägen drohen nämlich zusätzliche Kosten wie z. B. für Mahnbescheide, Gerichtskosten oder Inkasso- und Sperrgebühren. Wichtig ist, dass die Kunden dieses Gesprächsangebot annehmen. Denn nur gemeinsam – gegebenenfalls unter Einbindung externer Beratungs- oder Förderstellen sowie Sozialverbänden und -einrichtungen – lassen sich Lösungen entwickeln, bevor unnötige Kosten entstehen oder gar eine Sperrung droht.

Die Umlage wird in jedem Gastarif fällig. Allerdings lohnt es immer, zu prüfen, ob Sie im besten Tarif sind. Geben Sie Ihre Postleitzahl und Ihren durchschnittlichen Verbrauch einfach in unseren Tarifrechner ein. Der zeigt Ihnen an, welche Tarife infrage kommen und welcher der günstigste ist.

Bisher ist weder für Heizöl noch für Strom eine neue Umlage geplant. (Stand: 17.8.22) Sollte sich das ändern, informieren wir Sie über unsere Homepage, den Newsletter, die Sozialen Medien etc.