Seit 2021 werden für das Heizen mit Öl oder Gas zusätzliche CO2-Kosten erhoben. Bisher konnten Vermieter diese komplett auf Ihre Mieter umlegen. Mit dem neuen CO2-Kostenaufteilungsgesetz (kurz CO2KostAufG) werden Vermieter nun stärker an den Co2-Kosten beteiligt.
Da Mieter keinen Einfluss auf den energetischen Zustand eines Wohngebäudes haben, gilt ein Stufenmodell: Je schlechter der energetische Zustand eines Gebäudes ist, desto höher ist der Kostenanteil für Vermieter. Nur sie können Modernisierungen durchführen.
Je schlechter die Fassade eines Gebäudes gedämmt ist, je älter die Heizung oder die Fenster sind, desto mehr Energie wird zum Heizen benötigt und desto höher sind die CO2-Kosten. Mieter können nur sparen, indem sie effizient heizen – trotzdem mussten sie die CO2-Umlage bislang in vollem Umfang bezahlen.
Mit unserem Video zum CO2KostAufG informieren wir Sie in verständlicher und unterhaltsamer Art zu Einführung und Berechnung der CO2-Kostenaufteilung.