500 Euro für Notfallreparatur inklusive
Der Versicherungsschutz umfasst die Übernahme der Kosten der Notreparatur einschließlich mitgeführter Kleinteile sowie der Fahrtkosten des beauftragten Dienstleistungsbetriebes bis zu maximal 2 x 500 € pro Jahr.
Flexible Laufzeit und einfache Kündigung
Sobald der Energieliefervertrag beendet wird, endet auch der HausEngel24, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Darüber hinaus kann der HausEngel24 eigenständig und unabhängig vom fortbestehenden Energieliefervertrag, mit einer Frist von einem Monat, durch eine schriftliche Kündigung beendet werden.**
Versicherungsschutz für Haus oder Wohnung
Der Versicherungsschutz gilt für Kunden der Städtische Werke AG*, und schützt ausschließlich die im Energielieferauftrag genannte, ständig bewohnte Wohnung** sowie zugehörige Balkone, Loggien, Dachterrassen, Kellerräume, Speicherräume und Garagen (ausgenommen sind Stellplätze innerhalb von Sammelgaragen).
* Der Versicherungsschutz gilt ab Energielieferstart und Zugang des HausEngel24-Willkommenspakets. Es gelten die aktuellen AGB in der zuletzt veröffentlichten Fassung. AGB siehe Hausengel24.
** Der Schutz gilt nur für Privatkunden mit einem gültigen Energieliefervertrag bei der Städtische Werke AG. Einzelleistungen im Detail siehe AVB HausEngel24.